Familienunternehmer zwischen Verkaufen und Vererben
Von Gioia Forster, dpa
Seit Dezember hängt die Erbschaftssteuer-Reform wie ein Damokles-Schwert über vielen Familienunternehmen. Wer dabei verschont werden soll, wird von Politik und Wirtschaft heiß diskutiert. Unternehmer aber müssen jetzt entscheiden: Warten oder Handeln?
Göppingen (dpa) - Eigentlich will Ulrich Proß seinen Söhnen seine Anteile des Familien-Krankenhauses vererben. «Ich habe eine starke, familiäre Bindung zu dem Klinikum», sagt der 73-jährige Rechtsanwalt.
Seit über 160 Jahren ist das Klinikum Christophsbad in Göppingen bei Stuttgart in Familienhand - so soll es auch bleiben. Proß ist einer von 68 Gesellschaftern und steht vor der entscheidenden Frage: Können sich seine Söhne das Erben leisten?
Wie viele andere Familienunternehmer bangt Proß um die Reform derErbschaftssteuer, die seit Dezember letzten Jahres ansteht. Da hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftssteuer gekippt - und die pauschale Steuer-Verschonung der Familienunternehmen als unverhältnismäßig erklärt.
Die Bundesregierung muss nun bis Ende Juni 2016 eine Neuregelung finden. Am 7. Mai treffen sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Landesministerkollegen in Berlin, um mögliche Reformen zu diskutieren. Schäuble plant eine deutliche Ausweitung der Steuerpflicht für Firmenerben. Schon mit seinem ersten Änderungsvorschlag hat er sich bei Familienunternehmern unbeliebt gemacht: Demnach soll etwa ab einer Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall eine «Bedürfnisprüfung» greifen. Die Erben müssten dan n eventuell mit ihrem Privatvermögen die Steuer selber zahlen.
«Das kommt dem Kauf eines Unternehmens mit allen Belastungen und Risiken gleich», sagt Mitglied des Vorstands der Stiftung Familienunternehmen, Rainer Kirchdörfer. «Den Nutzen hat die Volkswirtschaft, die Last trägt der Nachfolger allein und zwar unter Einsatz seines Privatvermögens.»
Das Risiko werden einige Erben wohl nicht eingehen wollen. Oder können: Einer der Söhne von Proß ist Künstler und wird die Steuer
ohne Hilfe des Vaters womöglich nicht zahlen können. Bei Krankenhäusern in privater Hand, so Proß, ist die Steuer zudem weitaus belastender, da der Betrieb weder Preise festlegen kann noch aus dem Unternehmensvermögen die Steuer bezahlen kann.
«Ich versuche, die Mittel zu sparen, um meinen Kindern bei der Begleichung der Erbschaftssteuer zu helfen», sagt Proß. «Aber die Ersparnisse sind Teil meiner Altersvorsorge.» Wenn ihm das nicht gelinge, bleibe seinem Sohn nur die Kündigung der Anteile. Das Familienkrankenhaus müsse den Künstler dann ausbezahlen. «Wenn das so
weitergeht, ist irgendwann das Krankenhaus weg.»
Zwar wäre mit der Neuregelung die Verschonung für nur 13 600 Familienunternehmen - zwei Prozent aller Familienbetriebe - infrage gestellt, wie aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag der Stiftung Familienunternehmenhervorgeht. Diese machen demnach aber knapp 60 Prozent der Umsätze aller Familienunternehmen aus - rund 1,65 Billionen Euro.
«Uns würde die mittelständische Unternehmensstruktur in Deutschland verloren gehen», befürchtet der Stuttgarter Rechtsanwalt Heinrich Hübner, der Firmen bei Übergaben berät. Durch die Berechnung des Unternehmenswertes - derzeit ein Faktor von 18,2 auf den Jahresüberschuss - würde die Steuer teilweise über das Eigenkapitalder Firma hinausgehen. «Das ist einfach zu hoch.» Um das zu umgehen, würden einige Familien seiner Meinung nach Anteile ins Ausland verkaufen, andere müssten Privatinvestoren reinholen.
Sabine Herold und ihr Mann haben sich entschieden, noch vor dem neuen Gesetz zu handeln. «Uns macht das Unternehmen Spaß und wir haben nicht vor, es zu verkaufen», sagt die 52-jährige Mitinhaberin von Delo, einem Hersteller von Spezialklebstoffen in Windach bei München. Sie haben eine Stiftung gegründet, welche die Anteile am Unternehmen erben soll. Bei einigen bekannten Familienunternehmern komme es derzeit zu hektischen Schenkungen oder Verkäufen. «Das bereitet mirgroße Sorgen.» Ihre Firma selbst bekomme fast wöchentlich Kaufangebote.
Für Rechtsanwalt Hübner ist klar: Egal wie die neue Gesetzeslage aussehen wird, sie werde vermutlich für viele Familienunternehmen problematisch ausfallen. Aus seiner Sicht sollten Unternehmer noch vorher ihre Nachfolge regeln. Für manche Familien wie die von Krankenhaus-Gesellschafter Proß ist das momentan nicht möglich. Ihm bleibt nur: Abwarten.
Veröffentlicht von der Deutschen Presse-Agentur
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